Gestern hat das Schweizer Stimmvolk die Abschaffung der dortigen Zwangs--Fernsehsteuer abgelehnt. Damit ist es den Anhängern einer rückwärtsgewandten Medienpolitik gelungen, für die nächste Zeit eine zukunftsorientierte Gestaltung zu verhindern.
Weil die Billag-Gebühr in der Schweiz in etwa der deutschen Haushaltszwangsgebühr zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen System entspricht, lohnt sich schon eine nähere Betrachtung. So von aussen gesehen scheinen die schweizer Gebührenzahler Themen wie "Solidarität unter den 4 Landessprachen, Wegfall von Arbeitsplätzen im System u.a." mehr gewichtet zu haben als eine echte Reform der informativen Grundversorgung.
Wie in Deutschland ist es auch in der Schweiz ein Unding, dass die öffentlichen Anstalten unter dem Vorwand der verfassungsgarantierten Programmfreiheit kostenträchtige Programmangebote installieren und dann die Bezahlung per Zwangsgebühr auch von Nichtnutzern eintreiben können.
Früher oder später ist dieses System nicht mehr haltbar und der Umstieg auf eine echte Grundversorgung ohne Unterhaltung und Sportinhalte usw. aus Steuermitteln zwingend. Es ist ein Trauerspiel in Deutschland, dass nur die (ansonsten eher rückwärtsgewandte) Afd dieses Thema ernsthaft bearbeitet. Gleichzeitig werden große Koalitionen in Bund und Ländern unbehelligt von der etablierten "öffentlich-rechtlichen Grundversorgung" zur Normalität. Da scheint deren Unabhängigkeit an Grenzen zu stossen.
Die zugrundeliegende Erosion der Parteiensaats gefährdet unsere Demakratie und nicht die Beschränkung des öffentlich-rechtliches Rundfunksystem auf einen Grundversorgungs-Kernbereich . Logischerweise wäre das dann auch mit den freiwerdenden Geldern aus einer stark reduzierten Parteienfinanzierung (keine Wahlkampfkostenerstattung, Parteistiftungen usw.) leicht möglich und gerechtfertigt.
seitenschneider - 5. Mär, 09:07
Der neueste Rettungsversuch für das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem (ÖRRS) in Deutschland heisst ja bekanntlich ab dem 1.1.2013 "Haushaltsgebühr". Mit dieser wird die pauschalierte Finanzierung soweit auf die Spitze getrieben, dass man von einer GEZ-Steuer sprechen muß.
Dieser Neuerung steht eine rasante Bedeutungsabnahme des ÖRRS bei der Verbreitung von freier, unzensierter Information und Meinung gegenüber. Also etwas dem, was die Verfassungsgeber der Bundesrepublik Deutschland bei der Verankerung der Grundversorgung durch das ÖRRS im Grundgesetz vor Augen hatten.
Diese Funktion hat längst ein freier und unzensierter Zugang zum Internet übernommen. Folglich muss das Grundgesetz in diesem Punkt geändert werden. Also etwa nach dem Grundton: Eine freie und unzensierte Verbreitung von Information und Meinung durch das Internet wird garantiert. Die bisherigen Funktionen des ÖRRS werden in privatwirtschaftliche Unternehmensformen ohne Grundgesetzprivileg überführt.
Warum ist das notwendig? Der grösste Anteil der ÖRRS-Ausgaben entfallen auf Sparten- und Unterhaltungsangebote ohne Grundversorgungscharakter im engeren Sinn. Dafür gibt es auch von privaten Anbietern genügend Alternativangebote. Diese Finanzierung erfolgt mit dem Gebührenzwang auch durch Gebührenpflichtige, die solche Angebote gar nicht nutzen. Das ist zumindest sittenwidrig und entwertet ein dies garantierendes Grundgesetz in den Augen der Betroffenen. Dem stehen immer wieder zensorische Eingriffe von Justiz und Behörden in eine freie Internetnutzung gegenüber. Die angesprochene Verfassungsänderung ist also notwendig, weil durch die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in der Realität die ursprünglichen Aufgaben des ÖRRS durch das Internet übernommen wurden und nur dies eine grundgesetzliche Absicherung verdient.
Eine realitätsfremde Verfassung fördert politischen Radikalismus und demontiert sich längerfristig selbst.
seitenschneider - 18. Nov, 11:01
Unsere neu ernannte Verfassungsrichterin greift endlich das entscheidende Thema auf: den freien Zugang zum Internet. Also rein ins Grundgesetz damit und logischerweise gleichzeitig eine Neupositionierung des Öffentlichrechtlichen Rundfunksystems. Das wird zukünftig nur ein kleiner Mosaikstein im freien Informationsangebot sein können.
Also meine 9 Forderungen:
(1) Grundgesetzänderung: freier Zugang zum Internet - eine Zensur (Filter/Sperre) findet nicht statt
(2) Staatsvertrag: Öffentlichrechtlicher Rundfunk wird in einen echten informativen Grundversorgungsteil und einen privatwirtschaftlichen Unterhaltungsteil überführt
(3) Grundgesetz: Gleichstellung freier (nichtkommerzieller) Informationsangebote mit der ARD-Informations-Grundversorgung
(4) Staatsvertrag: Abschaffung der Gebührenpflicht weil die Grundversorgung mit Steuermittel zu finanziert ist
(5) Die Unterhaltungs-ARD wird mit den am Medienmarkt verfügbaren Bezahlmodelle finanziert
(6) Die umfangreicher Bevorzugung der ARD bei den Sende-Frequenzen/Lizenzen entfällt
(7) Die Verbreitung der ARD-Programme über anloge Sendetechniken (Stromverschwendung, Elektrosmoke) entfällt nach kurzer Übergangsfrist. Damit werden auch enorme Kosten eingespart.
(8) Die gesetzliche Neugestaltung hat so zu erfolgen, daß sie europaweit harmonisiert werden kann
(9) Die Bundesregierung wirkt bei der EU-Kommission auf eine Unionsweite Regelung dieser Reformen hin und setzt sich für eine dauerhafte Absicherung der Internet-Neutralität auf EU-Ebene ein.
Nun ist unser Gesetzgeber in einer Bringschuld, will er nicht die bezüglichen Anstöße aus Karlsruhe oder die Abstrafung an der Wahlurne riskieren!
seitenschneider - 17. Nov, 09:49
Das BVG hat per Urteil von heute die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Geräte ausdrücklich bestätigt.
Also liebe Justitz aller Instanzen:
- nicht die ARD-Anstalten gewährleisten heutzutage mit ihrem unterhaltungsorienteirtem Programm den freien Zugang zu unabhängiger Information sondern die Gesamtheit des Internets
- wer Bürger für Dienste die sie gar nicht nutzen zur Kasse bittet, untergräbt die Autorität unseres Staates und verhält sich somit selbst demokratieschädlich
- eine unabhängige Grundversorgung ware deshalb deshalb mit Steuermittel zu finanzieren
- ein Unterhaltungsangebot ist keine informelle Grundversorgung und hat im freie Marktgeschehen finanziert über die dort reichlich vorhandenen Bezahlmodelle stattzufinden
- allerdings sind die bezüglichen Passagen im Grundgesetz in der digitalen Medienwelt nicht mehr anwendbar und dienen auch nach der Gebührenneuordnung ab 2013 nur zum Selbsterhalt der ARD-Strukturen und nicht der Stärkung unserer demokratischen Grundordnung
Gerechterweise muß man unserer Justiz zubilligen, daß sie eben nur (in diesem Fall mangelhaften) Gesetze anzuwenden hat.
Wir brauchen also auch in diesem Punkt eine zeitgemäße Fortentwicklung unserer Verfassung. Also der Vorrang eines freien Internetzugangs vor dem Bestandsschutz der analogen ARD-Medien aus dem vorigen Jahrtausend.
seitenschneider - 27. Okt, 20:47
..., daß Sie sich als profunder Verfassungsjurist für ein Gefälligkeits-Finanzierungsgutachten zugunsten der etablierten ARD-Strukturen hergegeben haben. Der Reformabedarf liegt doch offensichtlich anderswo.
Dringend wäre z.B. die Neudefinition des freien Informationszugangs im Hinblick auf die Mediendigitalisierung im Grundgesetz. Genau dort hat aber der freie Zugang zum Internet zu stehen und nicht der technisch und gesellschaftlich überholte Ansatz mit einem Öffentlichrechtlichen Rundfunksystem.
seitenschneider - 9. Mai, 10:47
Unter
https://www.tagesschau.de/inland/telemedien100.html wird die Löschung von ARD-Onlineangeboten im Internet mitgeteilt. Waren diese nicht Teil der Grundversorgung oder hat das Onlineangebot der ARD nichts mit dem Grundversorgungauftrag zu tun?
Einmal mehr: die ARD gilt es geordnet abzuwickeln, weil die mediale Grundversorgung unserer Gesellschaft zunehmend über die Gesamtheit der Onlineangebote im Internet abläuft und die ARD dort keinen bedeutenden Beitrag leistet.
seitenschneider - 23. Apr, 08:54
In den Eckpunkten der SPD-Medienkommission zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung (11.03.2010) kann ich nur eine rückwärtsgewandte Zielsetzung erkennen.
Aus dem (deutschen) Verfassungauftrag und der Mediendigitalisierung resultiert nicht eine Bestandsgaranie für das Öffentlichrechtliche Rundfunksystem sondern ein Schutzauftrag für den freien Zugang zum Internet weit jenseits von irgendwelchen Rundfunkanstalten (die zunehmen ihre Legitimation verlieren).
Die ARD ist nicht ein Garant für ein freies. unabhängiges und demokratieförderndes Internet sondern bewirkt mit Ihrer Zwangsfinanzierung durch Internetnutzer gerade wegen ihrer nationalen Ausrichtung (Deutsches Grundgesetz, national kontrollierte Aufsichtsgremien usw.) eine Schwächung des basisdemokratischen Potentiials zumindest für deutsche Internetnutzer. Es ist darum völlig unverständlich, warum ICANN solche nationalen Exzesse duldet und damit einer Spaltung des Internets Vorschub leistet.
Bemerkenswert ist an den SPD-Eckpunkten auch die europäische Dimension. Einmal mehr beschränkt die sich auf die Sorge, wie man so eine Internetsteuer vor der EU-Kommission verstecken kann.
seitenschneider - 16. Mär, 13:39
Allfällige Reaktionen haben zumindest hier Seltenheitswert. Aber auch aus der öffentlichen Wahrnehmung ist das Ärgernis verschwunden: die GEZ-Gebührenpflicht für internetfähige Geräte. Also ist mal wieder das wichtigste Kalkül der deutschen Politik aufgegangen. Unser Volk gewöhnt sich an jeden palamentarischen Unsinn, wenn man als Politiker nur den längeren Atem hat.
Nun will ich mich nach meiner 100-Tage-Bilanz auch nicht länger gegen die Deutsche Unvernunft verschleißen. Zuvor nochmals meine Argumente:
1. Keine Grundversorgung
Die Programmangebote der ARD-Anstalten im Internet sind gegenüber der klassischen Sendetechnik erheblich eingeschränkt und können schon deshalb nicht als Grundversorgug im engen verfassungsrechtlichen Sinn gelten. Dies gilt sowohl für die technischen Aspekte (würden alle gebührenpflichtigen Internetgeräte gleichzeitig die Angebote der ARD abrufen, dann würde sofort die Infrastruktur der ARD zusammenbrechen weil die dazu notwendigen technischen Kapazitäten fehlen) als auch rechtliche (für eingekaufte Programminhalte besitzt die ARD i.a.R. nur die Rechte zur Verbreitung in Deutschland). Es bleibt also ein verstümmeltes Angebot im Internet übrig. Aber auch eine Grundersorgung der ganzen Welt auf Kosten der Internetnutzer in Deutschland wie die ARD sie definiert, gibt die Verfassung dieser Republik nach meiner Wahrnehmung nicht her.
2. Gebührenpflicht für Nicht-Nutzer
Die GEZ-Gebührenpflicht für internetfähige Geräte ist sittenwidrig und hat den Charakter eines gesetzlich legitimierten Eigentumdelikts, wenn über die betreffenden Geräte grundsätzlich kein ARD-Angebot abgerufen wird. Während die analoge Sendetechnik keine Kontrolle über die Nutzung der Programminhalte erlaubt, stellt die Internettechnologie diese Möglichkeit leicht nutzbar bereit. Viele Millionen kostenpflichtiger Webangebote beweisen das Tag für Tag. Offenbar kann sich die ARD diesen "Praxistest" nicht leisten, weil anscheinend nur Wenige für die ARD-Angebote im internet zu zahlen bereit wären.
3. Existenzberechtigung der ARD
Verliert die ARD ihre Existenzgrundlage, wenn sie im Internet keine Programmangebote verbreiten darf? Einzelne Intendaten behaupten dies. Nicht abwegig - denke ich auch. Bei gleichbleibender freier Zeit muß die Zeit für Aufenthalte im Internet auf Kosten von Radio und Fernsehen gehen. Dabei verkennen aber die Herren Intendaten in ihrem Bestandsegoismus, daß sie auf jedem einzelnen Medien-Sektor (Information, Wissenschaft, Kultur, Unterhaltung usw.) nicht einmal den Bruchteil eines Bruchteils eines Bruchteils .... von dem anbieten können, was im Internet dazu frei und kostenlos (wie es ja die Internetidee will) zugänglich ist. Die derzeitige und zukünftige Grundversorgung mit medialer Vielfalt im Sinn von Verhinderung/Bekämpfung totalitärer Regime ist das Internet und nicht das öffentlich rechtliche deutsche Rundfunkwesen. Das Internet selbst ist der tagtägliche Beweis dafür, daß die ARD aus gesellschaftlichen und technischen Gründen ihre Existenzberechtigung verloren hat. Dazu stelle ich dann auch fest. daß nach einer Grundgesetzänderung die ARD-Anstalten samt ZDF sozialverträglich abzuwickeln sind.
Abschließend winke ich all jenen zu, die sich auf dem Rechtsweg gegen das Thema dieses Blogs wehren. Eventuell sehen wir uns ja in Karlsruhe wieder!
seitenschneider - 24. Apr, 08:44